Gästeordnung

Gästeordnung - Hotel WYSPIAŃSKI

 

  1. Bei der Anmeldung im Hotel nach einer Zimmerbuchung ist der Gast dazu verpflichtet, dem/der Rezeptionsmitarbeiter/in einen Ausweis mit Lichtbild zwecks Nachweises seiner Identität vorzulegen und den Anmeldebogen zu unterschreiben.
  2. Falls der Gast das Vorzeigen eines Ausweises zur Feststellung seiner Identität verweigert und deshalb die Anmeldung nicht vollzogen werden kann, ist der/die Rezeptionsmitarbeiter/in verpflichtet, die Überlassung des Zimmers zu verweigern.
  3. Hotelzimmer werden pro Nacht vermietet. Am Anreisetag stehen die Zimmer ab 14.00 Uhr zu Verfügung und sind am Abreisetag bis 12.00 Uhr zu verlassen.
  4. Verlängerungswünsche über den am Anreisetag gemeldeten Zeitraum hinaus sind durch den Hotelgast bis spätestens 10.00 Uhr am ursprünglich geplanten Abreisetag an der Rezeption zu melden. Der Wunsch ist für das Hotel nicht verbindlich. Das Hotel berücksichtigt den Verlängerungswunsch im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten.
  5. Hält sich der Hotelgast nach 12.00 Uhr, aber nicht später als 14.00 Uhr ohne vorherige Vereinbarung mit der Rezeption im Zimmer auf oder deponiert dort sein Gepäck, wird dies als eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts des Gastes im Hotelzimmer gewertet. In diesem Fall berechnet das EDV-System der Rezeption eine Gebühr in Höhe der Hälfte des vollen Übernachtungspreises für eine Nacht. Die eigenmächtige Aufenthaltsverlängerung durch den Gast nach 14.00 Uhr zieht die Berechnung einer Gebühr in Höhe des vollen Übernachtungspreises für eine Nacht nach sich. Dies garantiert jedoch nicht die Möglichkeit des weiteren Aufenthalts des Gastes im gebuchten oder einem anderen Hotelzimmer. In jedem Fall der Berechnung der o.g. Gebühr steht dem Hotel das Recht zu, ergänzenden Schadensersatz nach allgemeinen Grundsätzen einzufordern.
  6. Der Hotelgast ist nicht berechtigt, das Zimmer anderen Personen zu überlassen und zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn die Aufenthaltsdauer, für die die Gebühr bezahlt wurde, noch nicht abgelaufen ist.
  7. Der Hotelgast darf nicht im hoteleigenen System registrierte Gäste im Hotelzimmer ausschließlich zwischen 7.00 – 22.00 Uhr empfangen.
  8. Der Aufenthalt von nicht im Hotel registrierten Gästen nach 22.00 Uhr im Zimmer des Hotelgastes ist gleichbedeutend mit der Einverständniserklärung des Gastes zur Erhebung einer Aufenthaltsgebühr für diese Personen entsprechend der aktuell gültigen Preisliste.
  9. Im Hotel gilt Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr am nächsten Tag.
  10. Während der Nachtruhe sind sämtliche Gäste und Personen, die von den Leistungen des Hotels Gebrauch machen, zu einem solchen Verhalten verpflichtet, das die Ruhe anderer Gäste und Kunden des Hotels nicht beeinträchtigt.
  11. Der Hotelgast trägt die umfassende materielle und rechtliche Haftung für jede Art von durch ihn oder seine Besucher verursachten Schäden oder Zerstörungen an Einrichtungsgegenständen und Geräten, die das Eigentum des Hotels oder anderer Gäste oder Kunden des Hotels sind.
  12. Aus Feuerschutzgründen ist das Benutzen von Tauchsiedern, Bügeleisen und anderen elektrischen Geräten, die nicht Teil der Ausstattung der Räume sind, in Hotelzimmern und anderen Räumen verboten. Hiervon ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für Radio- und Fernsehgeräte sowie Computer. Im Hotel gilt ein totales Rauchverbot.
  13. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, zu prüfen ob die Tür geschlossen ist und sicherzugehen, dass diese abgeschlossen ist.
  14. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von durch den Gast in das Hotel mitgebrachten Gegenständen wird von Art. 846-849 des polnischen Zivilkodexes geregelt. Der Gast ist verpflichtet, die Rezeption umgehend nach Feststellung eines Schadens von diesem in Kenntnis zu setzen. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertgegenständen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist beschränkt, wenn diese nicht an der Rezeption in Verwahrung gegeben wurden. Das Hotel hat das Recht, die Annahme von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen (insbesondere Wertgegenständen und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert) zu verweigern, falls diese ein Sicherheitsrisiko darstellen oder einen zu großen Wert im Verhältnis zu Größe oder Standard des Hotels haben oder zu viel Platz beanspruchen.
  15. Das Hotel haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des PKWs oder anderen Fahrzeugs des Gastes.
  16. Das Hotel erbringt Leistungen entsprechend der Hotelkategorie und des Standards. Im Falle von Einwänden bezüglich der Qualität der Leistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich bei der Rezeption zu melden, um dem Hotel die entsprechende Reaktion zu ermöglichen.
  17. Persönliche Gegenstände, die der Gast bei der Abreise im Hotelzimmer zurücklässt, werden auf Kosten des Gastes an die angegebene Adresse verschickt. Sollte keine derartige Anweisung vorliegen, bewahrt das Hotel solche Gegenstände für einen Zeitraum von 6 Monaten auf und spendet sie anschließend für wohltätige Zwecke, überlässt sie dem allgemeinen Gebrauch oder führt sie dem Recycling zu.
  18. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Gästeordnung hat das Hotel das Recht, entsprechenden Personen die weitere Erbringung von Leistungen zu verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet, sich unverzüglich den Forderungen des Hotels zu fügen, die Rechnungsbeträge für bereits erbrachte Leistungen zu begleichen, eventuell verursachte Schäden und Zerstörungen zu bezahlen und das Hotelgelände zu verlassen.
  19. Das Hotel ist berechtigt, die Aufnahme eines Gastes zu verweigern, der während eines vorherigen Aufenthalts grob gegen die Hotelordnung verstoßen hat, das Eigentum des Hotels, anderer Hotelgäste oder Kunden beschädigt hat oder Schäden an der Person anderer Gäste, Mitarbeiter oder Kunden des Hotels oder anderer Personen, die sich im Hotel aufhielten verursacht hat oder in anderer Weise die Ordnung im Hotel gestört hat.
  20. Hotelgäste sind berechtigt, im Falle der Feststellung von Abweichungen bei der Qualität der erbrachten Leistungen Reklamation zu erheben. Für die Entgegennahme von Reklamationen ist die Rezeption zuständig.
  21. Der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten ist Jan-Pol S.A., 31-033 Kraków, ul. Westerplatte 15.
  22. Ihre personenbezogenen Daten werden für die Zwecke der Erfüllung der rechtlichen Pflicht und der rechtlich begründeten Interessen des Administrators auf Grund des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, b, f der allgemeinen Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 verarbeitet.
  23. Bei Ihren verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich nicht um sensible personenbezogene Daten.
  24. Ihre personenbezogenen Daten bleiben maximal 10 Jahre gespeichert.
  25. Sie haben das Recht, vom Administrator den Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten zu verlangen, das Recht auf ihre Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Übertragung der Daten sowie das Recht, Ihre Zustimmung in jeder Zeit zu widerrufen.
  26. Sie haben das Recht auf Klageerhebung bei der Aufsichtsbehörde.
  27. Die Mitteilung der personenbezogenen Daten ist die Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
  28. Der Administrator des Überwachungssystems ist Jan-Pol S.A. mit Sitz in Kraków 31-033, ul. Westerplatte 15.
  29. Die Überwachung wird angewandt, um das Vermögen zu schützen und die Sicherheit auf dem überwachten Gelände zu gewähren.
  30. Die Grundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Überwachung ist das rechtlich begründete Interesse des Administrators. Die Überwachungsaufzeichnungen werden bis zum Überspielen gespeichert.

Verordnungen

VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 27. April 2016

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) 

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